Redebeitrag von Dr.Ansgar Klein am 2.April 2022 auf dem Aachener Markt bei der 12. Demonstration gegen die Impfpflicht des Aachener Bündnisses ‚NEIN zur Impfpflicht!‘
Werte Damen und Herren,
Sie haben eben gehört, warum wir hier sind und was uns antreibt, öffentlich unsere Stimme gegen die geplante allgemeine Impfpflicht zu erheben, über die am Donnerstag im Bundestag entschieden werden soll.
Ich möchte dazu einige Hintergrundinformationen beitragen, die deutlich machen, in welcher dramatischen Situation wir uns befinden. Von dem Entfallen von 2G-, 3G- und Masken-Trage-Regeln in NRW vom 3. bis zum 30. April lassen wir uns nicht täuschen.
Eine sehr besorgniserregende Sache, die sicher nur ganz wenigen bekannt sein dürfte, ist, dass schon vor 4 Monaten eine von der Regierungskoalition beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegebene Expertise vorgelegt wurde mit dem Titel: „Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung zur allgemeinen COVID-19-Impfpflicht“. Diese Expertise beinhaltet mögliche Vorgehensweisen des Staates gegenüber Impfverweigerern, die man nur als Horrorszenario bezeichnen kann: Impfverweigerern werden Bußgelder bis zu 25.000 € angedroht und das mehrmals, sofern keine Impfung erfolgt. Ich zitiere aus der Expertise: „Wenn die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen führt, – also sich impfen zu lassen – könnte diese – also die Impfung – nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch unmittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden. Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen.“ – also Zwangsimpfung unter Gewaltanwendung – „Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG).“ An anderer Stelle heißt es dazu: „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“!
Dieses Horrorszenario wird aufgebaut ungeachtet der Tatsache, dass die sog. ‚COVID-19-Impfung‘ in erheblichem Umfang zu schwerwiegenden Impffolgen führt, in vielen Fällen mit Todesfolge.
In einer Stellungnahme des Netzwerks Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) vom 17. März 2022 zum Impfpflicht-Gesetzentwurf heißt es dazu unter der Überschrift: „Verstoß gegen das Grundgesetz“: „Die Impfung verursacht unvermeidbar als Nebenwirkung auch den Tod von Menschen… Mit der Anordnung der Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich Menschen.“
Diese Aussage haben Freunde von uns in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten zitiert und im Anschluss geschrieben: „Wir fordern Sie dringend auf: nehmen Sie diese Tatsache zur Kenntnis. Ein Staat, der bewusst den Tod seiner Bürger herbeiführt, ist auf dem Weg in den Faschismus. Kehren Sie um! Sagen Sie NEIN zur Impfpflicht! Sagen Sie NEIN zur vorsätzlichen Tötung von Menschen.“
Ich möchte allen empfehlen, die Bundestagsabgeordneten anzuschreiben, die den Impfzwang-Gesetzentwurf eingebracht haben. Musterbriefe und Adressen finden Sie auf der Website ac-frieden.de unter der Rubrik ‚Positionen‘.
Ich möchte Ihnen auch was Nettes mitteilen:
Eine bekannte Rechtsanwaltskanzlei hat Strafanzeige erstattet gegen den Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach, insbesondere wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB sowie der verletzenden Beleidigung, § 192a StGB. Aus der Anzeige:
„Sachverhalt
Herr Lauterbach verkündete am 17.03.2022 im Deutschen Bundestag öffentlich:
„Und dann wird erneut das ganze Land in der Geiselhaft dieser Gruppe von Menschen sein, die sich einfach gegen die wissenschaftliche Evidenz der weltweiten Forscher, der weltweiten Behandlungsforscher, Impfforscher durchsetzen wollen, die im Prinzip doch stolz darauf sind, dass das Land auf sie wartet, ob sie sich impfen lassen oder nicht.“
Der Minister stachelt öffentlich durch seine Aussagen zum Hass gegen den Teil der Bevölkerung auf, der als Ungeimpfte bezeichnet wird. Die Aussagen sind in Art und Umfang geeignet, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören.
Dass die Aussage des Herrn Lauterbach bar jeglicher Faktenlage ist, kommt hinzu. Es ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass die sog. Impfstoffe keinen Fremdschutz bieten.“
Die Kanzlei zitiert zur Begründung dazu 2 Aussagen von der Homepage des Robert-Koch-Institut. Dort hieß es bis zum 28.02.2022:
“Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.” Nunmehr heißt es beim RKI nur noch:
“Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19.” – also von ‚Impfung‘ ist selbst beim RKI nicht mehr die Rede. Ich füge hinzu: Selbst der „Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19“ ist nach offiziellen Statistiken, die aus England vorliegen, nicht immer gegeben. Man kann bei der United Kingdom Health Security Agency nachlesen: 9 von 10 an oder mit COVID Verstorbenen waren 2 mal geimpft.
Auch in Deutschland konnte man am 23. März im ARD-Programm ‚plus/minus‘ sozusagen ‚offiziell‘ zur Kenntnis nehmen, dass es Impfschäden gibt, und zwar in dem vom Mitteldeutschen Rundfunk produzierten Beitrag „Impfschäden – wie Deutschland bei der Erforschung hinterherhinkt“. Einen Tag später meldet die „MDR-Chefredaktion: Verträge von Peuker und Hahn nicht verlängert;“ Jana Hahn und Torsten Peuker sind die für diese Sendung verantwortlichen Redakteure. Die Kommentarfunktion für diese Sendung wurde deaktiviert und die vorhandenen Beiträge zeitweise gelöscht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Wie sehr es Leuten an den Kragen geht, die Wahrheiten aussprechen, die ‚denen da oben‘ nicht passen, wird an dem geschassten Oberregierungsrat Kohn aus dem Bundesministerium des Innern deutlich. Kohn war im Ministerium für die Erstellung von Leitfäden des Krisen- und Risikomanagements zuständig und hatte im Mai 2020 im Rahmen seines Arbeitsbereichs eine kritische Analyse der gegen die Corona-Pandemie eingeleiteten Maßnahmen erstellt. In der Risikoanalyse kam Kohn zu dem Schluss, dass die durch die Maßnahmen ausgelösten Schäden für die Gesellschaft viel schwerer wiegen als der durch sie erzielte Nutzen. Kohn wurde beurlaubt und das Ministerium beantragte seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; dem wurde kürzlich am 17. März vom Gericht entsprochen.
Schließen möchte ich mit einem Ausspruch von Edward Snowden, den er schon vor 2 Jahren geprägt hat: „Das Virus ist gefährlich – Ein Bruch des Rechts ist tödlich!“